Umsetzung der einheitlichen Finanzierung
Am 24. November 2024 wurde die einheitliche Finanzierung von der Stimmbevölkerung mit 53.3 Prozent angenommen. Die CSS unterstützt diese wichtige Reform, welche die Ambulantisierung fördert, der integrierten Versorgung neuen Schub verleiht und sich positiv auf die Gesundheitskosten und die Prämien auswirken wird. Die Änderung tritt für den Akutbereich am 1. Januar 2028 in Kraft und für den Pflegebereich am 1. Januar 2032.
Mit der einheitlichen Finanzierung der Gesundheitsleistungen werden die Krankenversicherer künftig die Leistungen sämtlicher Bereiche zu 100 Prozent vergüten und die Kantone einen Anteil an den Gesamtkosten in ihrem Kanton finanzieren (aktuell mindestens 26,9% der Gesamtkosten). Diese Gelder fliessen zurück ins System und kommen somit den Prämienzahlenden zugute.
Die kommenden Jahre sind entscheidend, um das volle Potenzial der einheitlichen Finanzierung auszuschöpfen. Alle Akteure im Gesundheitswesen sind nun gefordert, ihren Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung zu leisten. Im Fokus stehen folgende Bereiche:
Förderung der Ambulantisierung
Ambulante Behandlungen sind in der Regel kostengünstiger und oft medizinisch sinnvoller als stationäre. Allerdings werden die Kosten derzeit vollständig durch die Prämien gedeckt, sodass die politisch gewollte Verlagerung von stationär zu ambulant einseitig zu Lasten der Prämienzahlenden geht. Die einheitliche Finanzierung eliminiert diesen Fehlanreiz und schafft Grundlagen, um die Ambulantisierung voranzutreiben. Massnahmen wie beispielsweise die Vorgabe von Ambulantisierungs-Zielen bei der Spitalplanung durch die Kantone oder gezielte Informationen an die Versicherten zu den (Kosten-)Vorteilen einer ambulanten Behandlung durch die Krankenversicherer können diese Entwicklung unterstützen. Eine verstärkte Ambulantisierung hat nicht nur einen positiven Effekt auf die Kosten, sondern bringt auch qualitative Vorteile für die Patientinnen und Patienten, da ambulante Eingriffe in der Regel weniger belastend sind.
Stärkung der Integrierte Versorgung
Mit einer gut koordinierten Versorgung insbesondere von chronisch Kranken lassen sich Doppelspurigkeiten und unnötige Behandlungen vermeiden, was sich positiv auf Qualität und Kosten auswirkt. Die ungleiche Finanzierung hat das Potenzial der integrierten Versorgung jedoch bisher eingeschränkt, da die Kosten für die Koordination vor allem im prämienfinanzierten ambulanten Bereich anfallen, die Einsparungen hingegen vorwiegend im stationären (z.B. durch die Vermeidung von Spitalaufenthalten). Mit der einheitlichen Finanzierung können solche Einsparungen zukünftig direkter an die Versicherten weitergegeben werden (z.B. in Form von höheren Rabatten für Alternative Versicherungsmodelle), was die koordinierte Versorgung für alle attraktiver macht.
Schlanke Umsetzung der doppelten Rechnungskontrolle
Der Gesetzgeber hat sich entschieden, im stationären Bereich eine doppelte Rechnungskontrolle durch Versicherer und Kantone beizubehalten. Im Rahmen der Umsetzung wird es wichtig sein, sicherzustellen, dass diese kantonalen Kontrollen möglichst schlank und unbürokratisch erfolgen.
Kostentransparenz im Bereich Langzeitpflege
Bei der Langzeitpflege sind die Tarifpartner gefordert, bis 2032 die Voraussetzungen für eine Umsetzung der einheitlichen Finanzierung zu schaffen. Dabei geht es insbesondere um die Entwicklung von neuen Pflegeleistungstarifen basierend auf einer transparenten Daten- bzw. Kostenbasis.
Ihre Gesundheitspartnerin
Als Gesundheitspartnerin setzen wir uns ein für ein gesundes Leben, für aktives Gesundwerden und einen bewussten Umgang mit Krankheit.