Rechnung & Zahlung
Prämienrechnung zahlen, Arztrechnung einreichen, Leistungsabrechnung verstehen – finden Sie Antworten auf Fragen rund um Rechnungen und Zahlungen.
Prämienrechnung zahlen, Arztrechnung einreichen, Leistungsabrechnung verstehen – finden Sie Antworten auf Fragen rund um Rechnungen und Zahlungen.
Mit der Prämienrechnung zahlen Sie für den Versicherungsschutz gemäss Ihrem Vertrag. Wir empfehlen Ihnen die Zahlung per E-Bill oder Lastschriftverfahren– eine perfekte Ergänzung zu myCSS. Wenn Sie eine Prämienverbilligung erhalten, sehen Sie diese auf Ihrer Prämienrechnung.
Mit eBill erhalten Sie alle Rechnungen der CSS direkt in Ihr E-Banking. Sie können diese direkt bezahlen oder ablehnen.
Mit dem LSV erlauben Sie uns, Ihr Konto direkt zu belasten. Dies gilt für Prämienabrechnungen und auf Wunsch auch für Leistungsabrechnungen.
Erhalten Sie Ihre Rechnung per Post oder digital in Ihrem myCSS-Konto. Nutzen Sie für die Bezahlung die Original-Rechnung, da der QR-Code alle wichtigen Informationen für die Zahlung enthält. So vermeiden Sie Fehler und ungewollte Mahnungen.
Für Einzahlungen am Postschalter stellt die Post der CSS Gebühren in Rechnung. Diese Postschaltergebühren werden individuell an die Kundinnen und Kunden weitergegeben.
Rechnungen von Ärzten, Therapeuten, Spitäler, Apotheken oder einem anderen Leistungserbringer: Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese einreichen und Ihr Geld zurückbekommen. Unabhängig davon, ob die Rechnung direkt der CSS oder Ihnen geschickt wird.
Prüfen und zahlen Sie die Rechnung. Senden Sie uns die Rechnung zur Rückerstattung. Wir zahlen den Betrag zurück, abzüglich Ihrer Kostenbeteiligung. Sie erhalten eine Leistungsabrechnung von uns.
Wir bezahlen die Rechnung. Sie erhalten die Leistungsabrechnung und sehen, wie hoch Ihre Kostenbeteiligung ist. Eine Kopie der Rechnung erhalten Sie direkt beim Rechnungssteller.
Erfahren Sie, wer Anspruch auf eine Haushaltshilfe hat und wie Sie eine Kostengutsprache erhalten und die Kosten abrechnen können.
Sie sind wegen einer Krankheit oder einem Unfall nicht mehr in der Lage, selbst zur Behandlung zu fahren? Wir erklären Ihnen, wer Anspruch auf eine Rückerstattung der Transportkosten hat.
Ob Arztbesuche, Spitalaufenthalt oder andere medizinische Leistungen – die Leistungsabrechnung zeigt, wer welche Kosten trägt.
In myCSS können Sie alle Leistungsabrechnungen der letzten 5 Jahre ansehen.