Alternativ-Versicherung myFlex
Mit der Alternativ-Versicherung werden Ihnen grosszügige Beiträge für alternative Heilmethoden bezahlt – eine sinnvolle Ergänzung zur Grundversicherung.
Prämie berechnenMit der Alternativ-Versicherung werden Ihnen grosszügige Beiträge für alternative Heilmethoden bezahlt – eine sinnvolle Ergänzung zur Grundversicherung.
Prämie berechnenSie wünschen Behandlungen ausserhalb der Schulmedizin? Mit der Alternativ-Versicherung myFlex ist dies möglich.
Alternativmedizin, natürliche Heilmethoden, komplementäre Medizin: Es gibt viele Bezeichnungen und Therapieformen. Aus rund 80 CSS-anerkannten Methoden wählen Sie die passende Therapie.
Die Prämien sind je nach Alter, Geschlecht und Kategorie unterschiedlich. Die Alternativ-Versicherung kann perfekt an Ihre Bedürfnisse angepasst werden mit den Kategorien Economy, Balance und Premium. Entscheiden Sie sich für das Angebot, das am besten zu Ihnen und Ihrem Budget passt.
Sind Ihnen alternative Heilmethoden wichtig, dann empfehlen wir Ihnen diese Versicherung. Sie bietet ein breites Angebot an rund 80 Methoden wie Akupunktur, Massage, Osteopathie.
Die Grundversicherung bezahlt schulmedizinische Behandlungskosten. Zudem beteiligt sie sich nur an 5 alternativen Methoden, die zwingend ein Arzt (Dr. med.) ausführen muss. Für diese Behandlungen bezahlen Sie Franchise & Selbstbehalt.
Mit der Alternativ-Versicherung myFlex übernimmt die CSS 75% Ihrer Behandlungskosten. Entscheiden Sie sich für die Kategorie Premium, ist der maximale Betrag CHF 10'000 pro Jahr.
Wünschen Sie eine alternative Behandlung? Mit der Therapeutensuche finden Sie schnell den von der CSS-anerkannten Therapeuten in Ihrer Nähe.
Alternativ-Versicherung myFlex
Alternativ-Versicherung myFlex
Alternativ-Versicherung myFlex
Von den umfassenden Leistungen der Alternativ-Versicherung myFlex profitieren Sie, wenn Sie auch die Ambulant-Versicherung myFlex oder die Spitalversicherung myFlex haben.
Nein. Das Unfallrisiko ist mitversichert. Es besteht keine Ausschlussmöglichkeit, da komplementärmedizinische Behandlungen generell nicht über eine Unfallversicherung versichert werden können.
Anerkannt sind ambulante komplementärmedizinische Behandlungen, inklusive verschriebener Heilmittel. Diese müssen von CSS-anerkannten Leistungserbringern und gemäss Merkblatt CSS-anerkannten Methoden der Alternativmedizin erbracht werden.
Für Spitalaufenthalte gelten die gleichen Leistungen wie bei ambulanten Behandlungen.
Ja, für Therapien wie zum Beispiel klassische Massage, Osteopathie, Homöopathie, Akupunktur und Craniosacral Therapie gelten Höchstpreise und Zeitlimiten.
Diese Massnahmen helfen dabei, die Prämien langfristig bezahlbar zu halten und die therapeutischen Behandlungen effizient zu gestalten. Therapeuten dürfen die Preislimite überschreiten, jedoch werden nur die Kosten gemäss den CSS-Höchstpreisen vergütet (siehe Komplementärtherapeuten Tarif 590). Die Differenz müssen die Versicherten selbst bezahlen. Es ist die Aufgabe der Therapeuten, die Kundinnen und Kunden vor der Behandlung zu informieren.
Ja. Es gibt neben der myFlex-Versicherung auch die Alternativversicherung 2001.