Frau sitzt am Küchentisch und arbeitet am Laptop

Versicherungsvertrag einfach erklärt

Haben Sie Fragen zu Ihrem Vertrag bei CSS, der Police, Versicherungskarte oder den Vollmachten? Wir helfen Ihnen, den Überblick über alle Vertragsthemen zu behalten.

Versicherungsvertrag – Ihre Police

In der Schweiz nennt man den Versicherungsvertrag "Police". Die Grundversicherungs-Police ist ein Jahr gültig. Die Zu­satz­ver­sicherun­gen können mehrere Jahre gültig sein.

Ihre Police der Grundversicherung senden wir Ihnen, sobald Ihre bisherige Krankenkasse die Kündigung bestätigt hat. Bei Zusatzversicherungen erhalten Sie die Police nach dem Aufnahmeentscheid. Dieser ist von Ihrem Gesundheitsangaben abhängig.

Versicherungskarte

Ihre Versicherungskarte ist persönlich und nicht übertragbar. Sie enthält wichtige Daten zu Ihrer Person und zur Versicherung. Zeigen Sie Ihre Versicherungskarte jedes Mal, wenn Sie eine Arzt-Praxis oder ein Spital aufsuchen. So werden Ihre Daten schnell und korrekt erfasst und die Abrechnung kann direkt mit der CSS erfolgen.

Vorderseite der Karte (wird in der Schweiz benötigt)

Vorderseite Versicherungskarte

Rückseite der Karte (für im Ausland)

Rückseite Versicherungskarte

Versicherungskarte bestellen

Defekt oder verloren? Bestellen Sie kostenlos eine neue Versicherungskarte (oft auch Krankenkassen-Karte oder Versichertenkarte genannt). Bei Änderungen Ihrer Police erhalten Sie diese automatisch.

Versicherungs-Bestätigung

Ihre Versicherungs-Police und Versichertenkarte reichen als Nachweis im Ausland meistens aus. Eine internationale Versicherungsbestätigung verlangen nur wenige Länder.

Vollmacht erteilen

Eine andere Person oder Behörde hilft Ihnen rund um Ihre Krankenversicherung? Oder Sie erledigen die Ver­sicherungs­angelegenheiten einer nahestehenden Person? 

Vertragsrollen für Prämien, Leistungen und Korrespondenz

Um die Verwaltung der Versicherung effizient zu gestalten, nutzt die CSS verschiedene Vertragsrollen. In der Regel übernimmt die versicherte Person alle Vertragsrollen. Bei Familien kann es sinnvoll sein, die Rollen auf mehrere Personen aufzuteilen, z.B. erhält ein Elternteil die Abrechnungen und Korrespondenz für das Kind.

Vertragsrolle: Prämienzahler

  • Erhält Prämienrechnungen und Mahnungen. 
  • Verpflichtet sich, die Prämien zu bezahlen. 
  • Erhält Gutschriften aus Prämienkorrekturen.

Vertragsrolle: Leistungsempfänger

  • Erhält Leistungsabrechnungen und Mahnungen.
  • Verpflichtet sich, die Kostenbeteiligung zu bezahlen.
  • Erhält Rückvergütungen.

Vertragsrolle: Korrespondenzempfänger

Erhält alle weiteren Dokumente wie Offerten, Policen und Versicherungskarten.

Kündigung des Versicherungs-Vertrags

Wer seine Krankenkasse kündigen will, muss einiges beachten. Wir erklären Ihnen die Fristen, die notwendigen Schritte und was Sie beachten müssen, um problemlos zu wechseln. 

Todesfall – was ist zu tun?

Bei einem Todesfall muss die Krankenkasse benachrichtigt werden. Die Kran­ken­ver­sicherung endet automatisch mit dem Tod und bereits bezahlte Prämien werden zurück bezahlt. 

Häufige Fragen

Die Police ist das Dokument, das Ihren Versicherungsvertrag bestätigt. Sie enthält alle wichtigen Informationen zu Ihren gewählten Versicherungen.

Bei einem Notfall im Ausland (ausserhalb der EU/EFTA) wird neben der Versicherungskarte oft eine Kopie der Police verlangt. Diese können Sie jederzeit in myCSS herunterladen.

Ja, Sie können Ihren Versicherungsvertrag ändern. Das bietet Ihnen auch Möglichkeiten, bei der Krankenkasse zu sparen. Zum Beispiel können Sie die Franchise (Selbstbehalt) oder das Grundversicherungs-Modell anpassen. Beachten Sie, dass Änderungen oft nur zu bestimmten Zeiten im Jahr möglich sind.

Wenn Sie Ihre Prämien nicht bezahlen, kann folgendes passieren:

  1. Zahlungserinnerung: Sie erhalten eine Erinnerung, dass die Zahlung fällig ist.
  2. Mahnung: Wenn Sie weiterhin nicht zahlen, bekommen Sie eine Mahnung mit einer zusätzlichen Gebühr.
  3. Betreibung: Bezahlen Sie die Rechnung immer noch nicht, kann es zur Betreibung kommen.

Wichtig zu wissen: Nur Leistungen aus der Grundversicherung – wie dringende Notfallbehandlungen, Mutterschaftsleistungen – werden weiterhin bezahlt. Aus den Zusatzversicherungen werden keine Leistungen mehr übernommen.