Skateboard

Haftpflicht­ver­si­che­rung

Die Haftpflicht­ver­si­che­rung schützt Sie bei privaten Missgeschicken, die zu Personenschäden oder Schäden an fremdem Eigentum führen. Sie wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab.

Prämien berechnen

Ihre Vorteile

  • Übernimmt Schäden an fremden Personen, Sachen, Vermögen und Tieren.
  • Kostenlose Telefon-Beratung zu Fragen des schweizerischen Rechts.
  • 10% Rabatt für CSS-Versicherte und bis 5% bei einem Mehrjahresvertrags-Abschluss.
  • Jugendliche (bis 25 Jahre) profitieren von 10% Rabatt zusätzlich.
  • Mit der Haftpflichtversicherung kommen Sie in den Genuss der Vorteile vom Gesundheits-Shop enjoy365 und der Belohnungs-App active365.

Haftpflichtversicherung auf einen Blick

Ganzer Haushalt

Der Schutz gilt für Sie und alle Personen, die im gleichen Haushalt leben.

Tiefer Selbstbehalt

Pro Schadenfall bezahlen Sie in der Regel einen Beitrag von CHF 200 selber.

Summe wählen

Sie wählen die Versicherungssumme: CHF 3 Mio., 5 Mio. oder 10 Mio.

Privathaftpflicht

So heisst die Haftpflichtversi­cherung der CSS. Dies ist die Bezeichnung auf der Police.

So funktioniert die Haftpflichtversicherung

Ein Missgeschick ist schnell passiert. Egal ob dieses durch Sie, Ihre An­ge­höri­gen oder Haustiere verursacht wurde.

Haftpflicht in der Schweiz freiwillig

In der Schweiz ist die Haftpflichtver­sicherung grundsätzlich freiwillig, wird aber trotzdem empfohlen. Denn sie schützt Sie vor hohen Kosten, falls Sie Dritten versehentlich einen Schaden zufügen. Sie haben einen Hund als Haustier? In diesem Fall ist die Versicherung in den meisten Kantonen der Schweiz obligatorisch.

Deckung durch die Grundversicherung

  • Sachschäden: Zerstörung, Beschä­digung oder Verlust von Sachen.
  • Personenschäden: Verletzung, Gesundheitsschädigung oder Tötung von Personen.
  • Tierschäden: Verletzung, Gesund­heitsschädigung oder Tötung von Tieren.
  • Vermögensschäden: Geldverluste, die durch versicherte Personen- oder Sachschäden entstehen. Zum Beispiel wenn Sie einen Unfall verursachen und jemand danach arbeitsunfähig ist und dadurch finanzielle Einbussen hat.

Mehr Schutz mit Leis­tun­gen aus der Zusatz­ver­sicherung

Wünschen Sie mehr Schutz? Wir bieten zusätzliche Optionen für zuhause und unterwegs.

Keine Kürzung bei Grobfahrlässigkeit

Grobfahrlässig handelt, wer unbedacht oder unvorsichtig ist und seine Sorgfaltspflicht verletzt. Zum Beispiel das Überfahren einer roten Ampel als Fahrradfahrer, das zu einem Unfall führt. Mit der Option Grobfahrlässigkeit werden Ihre Leistungen im Schadensfall nicht gekürzt.

Fahren von fremden Motorfahrzeugen

Schutz bei Schäden an fremden Fahrzeugen, die Sie gelegentlich nutzen. Dazu gehören Personenwagen, Motorräder, Lieferwagen bis 3.5 Tonnen Gesamtgewicht, landwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Motor- und Segelboote.

Ausübung einer selbständigen Nebenerwerbstätigkeit

Versichern Sie Schäden aus selbständiger Erwerbstätigkeit, bei der Sie bis zu CHF 18'000 pro Jahr verdienen.

Mieten und Entlehnen von fremden Pferden

Schäden durch Unfälle an Pferden, die Sie leihen, mieten, vorübergehend halten oder für jemand anderen reiten, sowie an deren Ausrüstung.

Häufige Fragen

Ohne andere Vereinbarung beträgt der Selbstbehalt CHF 200 pro Schadenereignis. Nach dem vollendeten 5. Versicherungsjahr fällt dieser weg.

Ja, viele Vermieter verlangen eine Privathaftpflichtversicherung von ihren Mietern. Es ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, kann aber Teil des Mietvertrags sein.

Für E-Bikes bis zu 25km/h brauchen Sie keine Zusatzdeckung, da Schäden als Fahrer in der Grunddeckung mitversichert sind. So ist Ihr E-Bike richtig versichert.

Ja. Flüchtlinge aus der Ukraine mit Status S sind mitversichert – egal ob Sie eine Versicherung für eine oder mehrere Per­sonen haben. Das gilt bis zur Ausreise, längstens jedoch bis zum Ende des Status S.

  • Schaden im Haushalt des Gastgebers
    Der vom Flüchtling verursachte Schaden wird bis zu CHF 2'000 übernommen.
  • Schaden am Motorfahrzeug des Gastgebers
    Der vom Flüchtling verursachte Schaden wird bis CHF 2'000 übernommen, wenn Sie die Zusatzversicherung «Lenken fremder Motorfahrzeuge» bereits vor Aufnahme der Flüchtlinge hatten.

Die Versicherung kann unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten auf Ende der Mindest­vertrags­dauer oder auf das Ende des dritten Jahres gekündigt werden. Ohne Einreichung einer fristgerechten Kündigung läuft der Vertrag automatisch für ein weiteres Jahr.

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