Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie bei privaten Missgeschicken, die zu Personenschäden oder Schäden an fremdem Eigentum führen. Sie wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab.
Prämien berechnenDie Haftpflichtversicherung schützt Sie bei privaten Missgeschicken, die zu Personenschäden oder Schäden an fremdem Eigentum führen. Sie wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab.
Prämien berechnenEin Missgeschick ist schnell passiert. Egal ob dieses durch Sie, Ihre Angehörigen oder Haustiere verursacht wurde.
In der Schweiz ist die Haftpflichtversicherung grundsätzlich freiwillig, wird aber trotzdem empfohlen. Denn sie schützt Sie vor hohen Kosten, falls Sie Dritten versehentlich einen Schaden zufügen. Sie haben einen Hund als Haustier? In diesem Fall ist die Versicherung in den meisten Kantonen der Schweiz obligatorisch.
Wünschen Sie mehr Schutz? Wir bieten zusätzliche Optionen für zuhause und unterwegs.
Grobfahrlässig handelt, wer unbedacht oder unvorsichtig ist und seine Sorgfaltspflicht verletzt. Zum Beispiel das Überfahren einer roten Ampel als Fahrradfahrer, das zu einem Unfall führt. Mit der Option Grobfahrlässigkeit werden Ihre Leistungen im Schadensfall nicht gekürzt.
Schutz bei Schäden an fremden Fahrzeugen, die Sie gelegentlich nutzen. Dazu gehören Personenwagen, Motorräder, Lieferwagen bis 3.5 Tonnen Gesamtgewicht, landwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Motor- und Segelboote.
Versichern Sie Schäden aus selbständiger Erwerbstätigkeit, bei der Sie bis zu CHF 18'000 pro Jahr verdienen.
Schäden durch Unfälle an Pferden, die Sie leihen, mieten, vorübergehend halten oder für jemand anderen reiten, sowie an deren Ausrüstung.
Ohne andere Vereinbarung beträgt der Selbstbehalt CHF 200 pro Schadenereignis. Nach dem vollendeten 5. Versicherungsjahr fällt dieser weg.
Ja, viele Vermieter verlangen eine Privathaftpflichtversicherung von ihren Mietern. Es ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, kann aber Teil des Mietvertrags sein.
Für E-Bikes bis zu 25km/h brauchen Sie keine Zusatzdeckung, da Schäden als Fahrer in der Grunddeckung mitversichert sind. So ist Ihr E-Bike richtig versichert.
Ja. Flüchtlinge aus der Ukraine mit Status S sind mitversichert – egal ob Sie eine Versicherung für eine oder mehrere Personen haben. Das gilt bis zur Ausreise, längstens jedoch bis zum Ende des Status S.
Die Versicherung kann unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten auf Ende der Mindestvertragsdauer oder auf das Ende des dritten Jahres gekündigt werden. Ohne Einreichung einer fristgerechten Kündigung läuft der Vertrag automatisch für ein weiteres Jahr.