HMO – vom Ärztenetz profitieren
Das HMO-Modell ist eine Variante der obligatorischen Grundversicherung. Ihre Arztpraxis im Ärztenetz ist Ihr erster Kontakt bei Gesundheitsfragen.
Prämie berechnenDas HMO-Modell ist eine Variante der obligatorischen Grundversicherung. Ihre Arztpraxis im Ärztenetz ist Ihr erster Kontakt bei Gesundheitsfragen.
Prämie berechnenMöchten Sie von der Erfahrung aller Ärztinnen und Ärzte im Netzwerk profitieren und ist Ihnen eine möglichst günstige Prämie wichtig? Dann ist das HMO-Modell genau richtig für Sie.
Beim HMO-Modell wenden Sie sich immer zuerst an Ihre Arztpraxis aus dem Ärztenetz. Ihre HMO-Arztpraxis bestimmen Sie beim Vertragsabschluss.
Die Prämien sind abhängig von Ihrem Wohnort, Alter sowie der gewählten Franchise.
In einer Gruppenpraxis arbeiten mehrere Ärzte an einem Ort. Ein Ärztenetz besteht aus Ärzten an verschiedenen Standorten.
Ihre Arztpraxis überweist Sie bei Bedarf direkt an eine spezialisierte Person, zu einer Therapie oder in ein Spital. Für Vorsorgeuntersuchungen und Betreuung während der Schwangerschaft können Sie weiterhin ohne Überweisung in eine gynäkologische Praxis gehen. Denn die Grundversicherung zahlt wichtige Mutterschafts-Leistungen.
Die Telefonnummer Ihres Ärztenetzes ist auch Ihre Notfallnummer. Wenn Sie dort niemanden erreichen, folgen Sie den Anweisungen auf dem Anrufbeantworter der Praxis.
Zu den Regeln gehört, dass Ihre Arztpraxis über jede Behandlung und Überweisung informiert ist und diese bewilligt. So zahlen Sie weniger Prämien.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit finanziellen Folgen rechnen. Pro Arztrechnung zahlen Sie bis zu CHF 500 selber.
HMO steht für Health Maintenance Organization (Gesundheits-Erhaltungs-Organisation). Sie profitieren vom Wissen und von der Erfahrung im Ärztenetz. Durch den Erfahrungsaustausch wird eine hohe Behandlungs-Qualität erreicht.
Kostendeckung nach Tarif, in der ganzen Schweiz, bei anerkannten Ärzten, Chiropraktikern, Ernährungsberatern, Hebammen, Logopäden, Physio- und Ergotherapeuten, Podologen, Pflegefachpersonen und Psychotherapien
Akupunktur, anthroposophische Medizin, chinesische Medizin, Homöopathie und Phytotherapie: Kostendeckung nach Tarif, in der ganzen Schweiz, bei anerkannten Ärzten mit FMH-anerkannter Weiterbildung in der betreffenden komplementärmedizinischen
Disziplin
Betraglich und zeitlich unbeschränkte Kostendeckung (Spital / Akutspital) in der allgemeinen Abteilung gemäss der jeweiligen kantonalen Spitalliste
Nach der Verordnung über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, Art. 12
Kostendeckung bei Notfällen ambulant und stationär, in der allgemeinen Abteilung bis maximal zum doppelten Tarif des Wohnkantons in der Schweiz. Für die EU-Staaten (inkl. Island, Fürstentum Liechtenstein, Norwegen) gelten die besonderen Bestimmungen zu den bilateralen Verträgen
Ärztlich verordnete Medikamente der Liste vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) «Neue Generikaliste mit differenziertem Selbstbehalt bei Originalen und Generika», Arzneimittelliste oder Spezialitätenliste
Badekuren: CHF 10 pro Tag, 21 Tage pro Jahr zuzüglich Kosten für die medizinische Behandlung
Erholungskuren: nur die Kosten für die medizinische Behandlung
7 Kontrolluntersuchungen während der Schwangerschaft und eine nach der Geburt, 2 Ultraschalluntersuchungen bei normaler Schwangerschaft, Geburt zu Hause oder im Spital, Geburtsvorbereitungskurs max. CHF 150, Stillberatung max. 3 Sitzungen
Beiträge an Hilfsmittel nach der Liste «Mittel und Gegenstände»
Beiträge an Massnahmen der medizinischen Prävention, z.B. Kinderimpfungen, gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen u.a
Transportkosten: 50% der Kosten, max. CHF 500 pro Kalenderjahr
Rettungskosten: 50% der Kosten, max. CHF 5'000 pro Kalenderjahr
Bis 18. Altersjahr: CHF 180 pro Jahr, mit ärztlicher Verordnung
Kostendeckung für die ärztlich verordneten Untersuchungen, Behandlungen und Pflegemassnahmen durch anerkannte SpitexOrganisationen zu Hause oder in Pflegeheimen
Kostendeckung bei schweren Erkrankungen des Kausystems oder wenn die Behandlung wegen einer schweren Allgemeinerkrankung notwendig ist. Primärversorgung bei Zahnunfall (wenn Unfall inkl.)
Für die Verschreibung von Brillen oder Kontaktlinsen ist der Augenarzt, die Augenärztin frei wählbar. Nicht die Grundversicherung, sondern die Zusatzversicherung der CSS zahlt an eine Brille. Bei neu auftretenden Problemen oder wenn eine Operation (z.B. grauer Star) bevorsteht, wenden Sie sich an Ihre Arzt-Praxis.
Für Physiotherapien oder Chiropraktik benötigen Sie die Überweisung Ihrer gewählten Arztpraxis.
Im Prämienrechner oder in der HMO-Arzt-Suche finden Sie einfach anerkannte Ärzte in Ihrer Nähe. Sie können Ihren Arzt, Ihre Ärztin jederzeit wechseln.
Speichern Sie die Nummer 058 277 77 77 für kostenlose medizinische Beratung. Wenn Sie andere Telemedizin-Dienstleister oder Apps als Well und myCSS nutzen, erhalten Sie eine Rechnung.
Die Prämien sind abhängig von Ihrem Wohnort, Alter sowie der gewählten Franchise.