Vollmacht erteilen
Eine andere Person oder Behörde unterstützt Sie bei Ihren Versicherungsangelegenheiten? Oder Sie erledigen dies für eine nahestehende Person? Bei der CSS können Sie eine Vollmacht erteilen.
Eine andere Person oder Behörde unterstützt Sie bei Ihren Versicherungsangelegenheiten? Oder Sie erledigen dies für eine nahestehende Person? Bei der CSS können Sie eine Vollmacht erteilen.
Eine Vollmacht ermöglicht es einer anderen Person, in Ihrem Namen zu handeln. Dies ist besonders nützlich, wenn:
Bei der CSS können Sie eine Vollmacht hinterlegen. So hat die berechtigte Person Zugang zu allen notwendigen Informationen und Dokumenten. Um die Verwaltung der Versicherung effizient zu gestalten, nutzt die CSS verschiedene Vertragsrollen.
Vollmachtserklärung ausfüllen, drucken, unterzeichnen und per Post der CSS senden.
Gut zu wissen: Die Vollmacht ist nicht gültig für myCSS.
Damit die Vollmacht bei der CSS gültig ist, müssen einige wichtige Punkte beachtet werden:
Wir empfehlen Ihnen, die Vollmacht frühzeitig zu erteilen. So sind Sie sicher, dass die bevollmächtigte Person alles rund um die Krankenkasse in Ihrem Namen erledigen kann.
Jede erwachsene Person, der Sie vertrauen. Zum Beispiel Familienmitglieder, Freunde, offizielle Stellen wie das Sozialamt oder die Kesb.
Ja, Sie können die Vollmacht jederzeit ändern oder widerrufen. Bitte informieren Sie uns schriftlich. Wenn eine Behörde die Vollmacht hatte, brauchen wir eine offizielle Bestätigung der Aufhebung.
Nein, die Vollmacht bleibt gültig, bis Sie diese zurücknehmen oder eine neue Vollmacht einreichen.