Versicherung für Grenzgänger
Grenzgänger brauchen eine Krankenversicherung in der Schweiz. Personen aus Deutschland, Österreich und Frankreich sind mit der Lösung der CSS richtig versichert – auch in Ihrem Wohnland.
Grenzgänger brauchen eine Krankenversicherung in der Schweiz. Personen aus Deutschland, Österreich und Frankreich sind mit der Lösung der CSS richtig versichert – auch in Ihrem Wohnland.
Grenzgänger müssen ab dem ersten Arbeitstag eine Krankenversicherung in der Schweiz haben. Wenn Sie in Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich wohnen, können Sie sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien.
Zusammen mit der Allianz Versicherung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich in Ihrem Wohnland zu versichern. Mit diesem Angebot sind Sie in der Schweiz und zu Hause richtig geschützt. Wir empfehlen Ihnen eine persönliche Beratung.
Personen, die in der Schweiz arbeiten und im Ausland wohnen, sind Grenzgänger.
Die Krankenversicherung schliessen Sie im Arbeits-Land ab. Das bestimmt das Personenfreizügigkeits-Abkommen.
Grenzgänger können sich in der Schweiz oder im Wohnland behandeln lassen.
Ja. Für Grenzgänger aus Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich besteht ein Versicherungswahlrecht. Innerhalb von 3 Monaten nach Arbeitsbeginn müssen Sie sich mit der Versicherungspolice bei der zuständigen kantonalen Behörde melden.
Ja. Für Grenzgänger haben wir die Grundversicherung Bilateral, jedoch keine Zusatzversicherungen. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne persönlich.
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